Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Trainings, Workshops und Foren

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen mit Trainings-, Workshop- und Forumscharakter und deren Angebote von SYSTEC GmbH. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Trainings-, Workshop- und Forumscharakter erfolgt durch SYSTEC selbst oder einen von SYSTEC beauftragten Dritten.

2. Für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung gelten nachfolgende Vertragsbedingungen, sofern diese nicht in einem individuell mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag anders geregelt werden. SYSTEC behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen und Betriebsbestimmungen sowie der Preise vor.

Vertragsabschluss

1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Fax oder im Online-Buchungssystem erfolgen kann, bietet der Kunde SYSTEC verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SYSTEC zustande. Sie erfolgt in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung. Für den Fall der Online-Anmeldung gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.

2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste. Diese kann bei SYSTEC jederzeit angefordert werden.

3. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SYSTEC vor, an das SYSTEC für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

Leistungsumfang und Durchführung

1. Inhalt und Umfang der jeweiligen Veranstaltung, sowie die mit der Durchführung der Veranstaltung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus dem Online Angebotskatalog und kundenspezifischen Vereinbarungen.

2. Nebenabreden, die den Umfang der sich aus der Veranstaltung von SYSTEC ergebenden vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3. Reise- und Hotelkosten sind von dem Kunden zu tragen.

4. Die von SYSTEC mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter bzw. Dozenten sind gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt und berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

5. Bei Online-Veranstaltungen ist der beauftragte Mitarbeiter bzw. Dozent berechtigt, die Veranstaltung aus triftigen Gründen abzubrechen, zu vertagen oder bestimmte Teilnehmer auszuschließen.

6. SYSTEC ist verantwortlich für die Übermittlung der für Online-Veranstaltungen wichtigen Zugangsdaten, nicht aber für die technischen Eigenschaften oder Fehler der Arbeitsstationen & Netzzugänge der Teilnehmer.

7. Falls eine Online-Veranstaltung nicht möglich ist, weil die Verbindung zum Konferenzserver nach dreimaligem Versuch innerhalb einer Stunde nicht möglich war, legt SYSTEC einen Ausweichtermin fest.

8. Der Kunde erhält nach Beendigung eines Trainings eine Teilnahmebescheinigung bzw. Zertifikat.

Vermietung der Schulungsräume an Dritte

1. Wenn SYSTEC Schulungsräume an Dritte (nachfolgend "Mieter" genannt) vermietet, liegen folgende Punkte in der Verantwortung von SYSTEC, sofern es keine von SYSTEC und dem Mieter unterschriebene, anderslautende schriftliche Vereinbarung gibt.

Prinzipiell funktionsfähige Arbeitsplätze (Rechner, Monitor, Tastatur, Kabel, Netzwerkzugang) in der vereinbarten Anzahl.

Vortragsausstattung

a) Medienwand, Flipchart, Projektor, Beschallung

b) Catering, falls vereinbart

c) Besprechungszimmer

2. SYSTEC trägt keine Verantwortung

a) für Vereinbarungen oder Leistungen, die der Mieter in Abweichung oder Ergänzung dieser AGBs mit seinen eigenen Kunden getroffen hat.

b) für die Hotelunterbringung der Kunden des Mieters

c) für das Nichterbringen von Leistungen gegenüber dem Mieter, wenn die Gründe dafür nicht in der Verantwortung von SYSTEC liegen.

d) für weitergehende technische oder Software-Ausstattung, sofern dies nicht mit dem Mieter vereinbart wurde.

Leistungsänderung

1. Werden nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich SYSTEC die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit hierdurch der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.

2. Insbesondere kann der in der Leistungsbeschreibung angegebene Dozent bei einer nicht vorhersehbaren Verhinderung durch einen anderen mit gleicher Qualifikation bzw. Erfahrung ersetzt werden.

3. SYSTEC ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages einem Dritten zu übertragen und die Inhalte von Trainings oder Workshops zu modifizieren, soweit das Ziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. SYSTEC ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zu Verschiebungen von Veranstaltungsbeginn, -zeit oder -ort befugt. Dies berechtigt den Kunden nicht, den vereinbarten Preis zu mindern.

Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der vertraglich vereinbarte Preis bis spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Bei Nichtzahlung der Gebühr kann der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. Eine nur zeitweise Teilnahme an Veranstaltungen berechtigt nicht zur Preisminderung.

Teilnehmerunterlagen

1. Schriftliches Trainingsmaterial, Datenträger mit Software und sonstige Dateien sind grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Leistung von SYSTEC. Der Kunde erhält das Trainingsmaterial zu Beginn bzw. im Verlauf der jeweiligen Veranstaltung.

2. Sämtliche Rechte am Trainingsmaterial verbleiben bei SYSTEC. Jede Reproduktion/Vervielfältigung - auch auszugsweise - in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren) oder die Weitergabe von Trainingsmaterial an Dritte zum Zwecke der Reproduktion oder Vervielfältigung ist ohne vorherige Zustimmung von SYSTEC unzulässig. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

3. Zulässig ist bei Software die Herstellung einer Sicherungskopie sowie bei Firmenlizenzen die ausdrücklich vereinbarte Anzahl an Kopien, wobei der vollständige Urheberrechtsvermerk der Software nicht aus der Sicherungskopie entfernt werden darf. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Software oder Dokumentation abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu decompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen oder abgeleitete Produkte zu entwickeln.

4. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.

5. Wird SYSTEC von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen, so ist SYSTEC berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Teilnehmer durchzuführen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, SYSTEC unverzüglich anzuzeigen, wenn von Dritten die Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte geltend gemacht wird.

6. SYSTEC behält sich das Recht vor, Kursinhalte und -unterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.

Rücktritt, Kündigung, Umbuchung

1. Rücktritte von bereits verbindlich angemeldeten Teilnehmern müssen schriftlich bis spätestens 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn bei SYSTEC eingehen. Für die Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Preises (zzgl. MwSt.) erhoben. Geht eine schriftliche Abmeldung nach der oben genannten Frist ein oder erscheint ein Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zu der Veranstaltung, wird die gesamte Veranstaltungsgebühr erhoben. Die Stornogebühren entfallen für den Fall, dass SYSTEC durch die Absage des Teilnehmers nachweislich kein Schaden entstanden ist.

2. Nimmt der Kunde an der vereinbarten Veranstaltung nicht teil, bleibt seine Verpflichtung, den vereinbarten Preis zu bezahlen, unberührt. Die Leistung kann auf eine durch den Kunden gestellte Ersatzperson übertragen werden.

3. Der Teilnehmer kann eine gebuchte Veranstaltung nach Absprache umbuchen. Bei kurzfristigerer Umbuchung wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5% vom Veranstaltungspreis berechnet.

4. SYSTEC kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der in dem Seminarprogramm aufgeführte Dozent plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Veranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen von SYSTEC keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann.

5. Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann SYSTEC diese Veranstaltung mit einer Frist von drei Tagen zum Veranstaltungsbeginn kündigen. SYSTEC wird die Teilnehmer unverzüglich unterrichten, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Veranstaltung von SYSTEC gekündigt, erhält der Kunde den bereits gezahlten Veranstaltungspreis zurück.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.

Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden.

Schlussbestimmungen

1. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - der Gerichtsstand ist Nürnberg.

3. Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verjährt.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: 12/2003

   
 
       
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